Info Kennung

Kennung Schweiz

In der „Verordnung des BAZL über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge“ ist die Schrift (Eintragungszeichen), das Wappen (Hoheitszeichen), sowie die Positionierung dieser Kennzeichen genau definiert. 


Schriftzeichen für Luftfahrzeuge
Die Buchstaben und Zahlen müssen entweder senkrecht stehend oder bis zu höchstens 30° nach rechts oder links geneigt angebracht und ohne Ornamentierung verwendet werden. Sie können entweder in eckiger oder in abgerundeter Schrift dargestellt werden. Die Buchstaben und Zahlen sind in einheitlicher Grösse und Farbe darzustellen. Die Schriftfarbe wird bei Motorflugzeugen (Metallflugzeugen) meistens in schwarz gewählt. Bei Segelflugzeugen oder Motorflugzeugen, welche in Kunststoff-Bauweise hergestellt werden, wird meistens eine hellgraue- oder hellblaue Schriftfarbe gewählt (temperaturempfindliche Kunststoffe). Gemäss Verordnung ist jedoch jede gut sichtbare Farbe erlaubt. Die Massvorschriften des zu verwendenden Schrift-Typs sind klar dokumentiert. In der Praxis finden jedoch moderne und gut lesbare Computerschriften Verwendung. 


Rumpfkennung z.B. HB-1721 
Bei Flugzeugen mit einem Abfluggewicht unter 5700 kg beträgt die Mindestschrifthöhe der Rumpfkennung 20 cm, bei Flugzeugen über 5700 kg beträgt die Mindestschrifthöhe der Rumpfkennung 30 cm. Die Rumpfkennung wird beidseitig angebracht. 


Tragflächenkennung z.B. HB-1721 
Die Buchstaben und Zahlen sind zusätzlich auf der Unterseite der linken Tragfläche in möglichst gleicher Entfernung von der Flügelein- und Austrittskante anzubringen. Der obere Rand der Buchstaben und Zahlen muss zur Flügeleintrittskante gerichtet sein. Die Höhe der Schrift beträgt für Flugzeuge mindestens 50 cm, für Motorsegler und Segelflugzeuge mindestens 40 cm. 


Wettbewerbskennung Tragflächen / Seitenleitwerk z.B. FT 
Die Wettbewerbskennung wird auf der Unterseite der rechten Tragfläche, in der gleichen Grösse / (Position) wie die Tragflächenkennung, angebracht. Auf dem Seitenleitwerk, wird die Wettbewerbskennung beidseitig angebracht, wobei die Grösse von 30 cm nicht überschritten werden sollte.


Hoheitszeichen  

Das rote Feld des Hoheitszeichens muss mindestens 15 cm hoch sein und sich von der Grundfarbe des Luftfahrzeugs abheben. Sollte dies nicht gegeben sein, so ist das Wappen mit einer Umrandung in weisser oder schwarzer Farbe zu versehen. Gemäss „Verordnung des BAZL über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge“ sind verschiedene Anordnungen der Hoheitszeichen möglich; der Trend liegt aber klar in der Verwendung des kleinstmöglichen Hoheitszeichen.


Motorflugzeuge HB-KFT

Die Kennung für Motorflugzeuge besteht aus 5 Buchstaben. Die ersten beiden Buchstaben «HB» stehen für die Schweiz. Der dritte Buchstabe nach dem Bindestrich gibt die jeweilige Kategorie (gem. unten aufgeführter Tabelle) an. 

Die letzten zwei Buchstaben werden zur genauen Identifizierung des Flugzeuges verwendet.


HB-A   zweimotorige Turboprops von 5,7 bis 15 Tonnen

HB-B, HB-Q   Gas- und Heissluftballone

HB-C, HB-T   einmotorige Cessna unter 5,7 Tonnen 

HB-D   andere einmotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen

HB-E   auf Antrag für Beech und Robin

HB-G   zweimotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen

HB-H   einmotorige Flugzeuge aus schweizer Produktion unter 5,7 Tonnen

HB-I, HB-J   Flugzeuge über 15 Tonnen

HB-K   einmotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen

HB-L   zweimotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen

HB-M   Kunstflugzeuge

HB-O   auf Antrag für einmotorige Piper

HB-P, HB-N   einmotorige Piper unter 5,7 Tonnen

HB-R   Oldtimer und spezielle Flugzeuge

HB-S   einmotorige Zweiplätzer unter 5,7 Tonnen

HB-U   einmotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen aus deutscher-, italienischer- oder Ostblockproduktion

HB-V   Business-Jet unter 15 Tonnen

HB-W   Ultraleichtflugzeuge

HB-X, HB-Z   Hubschrauber

HB-Y   Experimentalflugzeuge


Segelflugzeuge HB-1721   

Die Kennung für Segelflugzeuge, Motorsegler und Ultraleicht-Motorsegler besteht aus 2 Buchstaben und 4 Ziffern. Die ersten beiden Buchstaben «HB» stehen für die Schweiz. Die 4 Ziffern nach dem Bindestrich werden fortlaufend (gem. unten aufgeführter Tabelle) vergeben.


0001 - 1999   Segelflugzeuge

2000 - 2999   Motorsegler

3000 - 5499   Segelflugzeuge

5500 -             Ultraleicht-Motorsegler




Kennung Deutschland


Motorflugzeuge D-EFTC

Die Kennung für Motorflugzeuge besteht aus 5 Buchstaben. Der erste Buchstabe «D» steht für Deutschland. Der zweite Buchstabe nach dem Bindestrich gibt die jeweilige Kategorie (gem. unten aufgeführter Tabelle) an. Die letzten drei Buchstaben werden zur genauen Identifizierung des Flugzeuges verwendet.


D-A    Flugzeuge über 20 Tonnen

D-B    Flugzeuge 14 - 20 Tonnen

D-C    Flugzeuge 5.7 - 14 Tonnen

D-E    einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen

D-F    einmotorige Flugzeuge 2 - 5.7 Tonnen

D-G    mehrmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen

D-H    Hubschrauber

D-I     mehrmotorige Flugzeuge 2 - 5.7 Tonnen

D-K    Motorsegler

D-L    Luftschiffe

D-M   Ultraleichtflugzeuge

D-N    Hängegleiter

D-O    Gas- und Heissluftballone / Luftschiffe


Segelflugzeuge D-1721  

Die Kennung für Segelflugzeuge besteht aus 1 Buchstabe und 4 Ziffern. Der erste Buchstabe «D» steht für Deutschland. Die 4 Ziffern nach dem Bindestrich werden fortlaufend (gem. unten aufgeführter Tabelle) vergeben.


0001 - 9999   Segelflugzeuge




Kennung Österreich


Motorflugzeuge OE-AFT

Die Kennung für Motorflugzeuge besteht aus 5 Buchstaben. Die ersten beiden Buchstaben «OE» stehen für Österreich. Der dritte Buchstabe nach dem Bindestrich gibt die jeweilige Kategorie (gem. unten aufgeführter Tabelle) an. Die letzten zwei Buchstaben werden zur genauen Identifizierung des Flugzeuges verwendet.


OE-A, OE-C   einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen, 1 - 3 Sitzplätze

OE-B   Luftfahrzeuge des Bundes

OE-D, OE-K   einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen, mehr als 3 Sitzplätze

OE-E   einmotorige Flugzeuge 2 - 5.7 Tonnen

OE-F   mehrmotorige Flugzeuge bis 5.7 Tonnen

OE-G  Flugzeuge 5.7 - 14 Tonnen

OE-H  Flugzeuge 14 - 20 Tonnen

OE-I, OE-L   Flugzeuge mehr als 20 Tonnen

OE-U   Flugzeuge mit Zwischenbewilligungen

OE-V   Flugzeuge mit Testregistrierungen

OE-X   Hubschrauber

OE-Y   Unbemannte Luftfahrzeuge

OE-Z, OE-R, OE-S   Luftfahrzeuge leichter als Luft


Segelflugzeuge OE-1721

Die Kennung für Segelflugzeuge, motorisierte Hänge- und Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge, Motorsegler und Segelflugzeuge mit Hilfsmotor und Heimkehrhilfe besteht aus 2 Buchstaben und 4 Ziffern. Die ersten zwei Buchstaben «OE» stehen für Österreich. Die 4 Ziffern nach dem Bindestrich werden fortlaufend (gem. unten aufgeführter Tabelle) vergeben.


0001 - 0999    Segelflugzeuge

5001 - 5999    Segelflugzeuge

6001 - 6999    motorisierte Hänge- und Paragleiter

7001 - 7999    Ultraleichtflugzeuge (aerodynamisch gesteuert)

8001 - 8999    Ultraleichtflugzeuge (gewichtskraft-gesteuert)

9001 - 9999    Motorsegler und Segelflugzeuge mit Hilfsmotor und Heimkehrhilfe