Info Kennung
In der „Verordnung des BAZL über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge“ ist die Schrift (Eintragungszeichen), das Wappen (Hoheitszeichen), sowie die Positionierung dieser Kennzeichen genau definiert.
Schriftzeichen für Luftfahrzeuge
Die Buchstaben und Zahlen müssen entweder senkrecht stehend oder bis zu höchstens 30° nach rechts oder links geneigt angebracht und ohne Ornamentierung verwendet werden. Sie können entweder in eckiger oder in abgerundeter Schrift dargestellt werden. Die Buchstaben und Zahlen sind in einheitlicher Grösse und Farbe darzustellen. Die Schriftfarbe wird bei Motorflugzeugen (Metallflugzeugen) meistens in schwarz gewählt. Bei Segelflugzeugen oder Motorflugzeugen, welche in Kunststoff-Bauweise hergestellt werden, wird meistens eine hellgraue- oder hellblaue Schriftfarbe gewählt (temperaturempfindliche Kunststoffe). Gemäss Verordnung ist jedoch jede gut sichtbare Farbe erlaubt. Die Massvorschriften des zu verwendenden Schrift-Typs sind klar dokumentiert. In der Praxis finden jedoch moderne und gut lesbare Computerschriften Verwendung.
Rumpfkennung z.B. HB-1721
Bei Flugzeugen mit einem Abfluggewicht unter 5700 kg beträgt die Mindestschrifthöhe der Rumpfkennung 20 cm, bei Flugzeugen über 5700 kg beträgt die Mindestschrifthöhe der Rumpfkennung 30 cm. Die Rumpfkennung wird beidseitig angebracht.
Tragflächenkennung z.B. HB-1721
Die Buchstaben und Zahlen sind zusätzlich auf der Unterseite der linken Tragfläche in möglichst gleicher Entfernung von der Flügelein- und Austrittskante anzubringen. Der obere Rand der Buchstaben und Zahlen muss zur Flügeleintrittskante gerichtet sein. Die Höhe der Schrift beträgt für Flugzeuge mindestens 50 cm, für Motorsegler und Segelflugzeuge mindestens 40 cm.
Wettbewerbskennung Tragflächen / Seitenleitwerk z.B. FT
Die Wettbewerbskennung wird auf der Unterseite der rechten Tragfläche, in der gleichen Grösse / (Position) wie die Tragflächenkennung, angebracht. Auf dem Seitenleitwerk, wird die Wettbewerbskennung beidseitig angebracht, wobei die Grösse von 30 cm nicht überschritten werden sollte.
Hoheitszeichen
Das rote Feld des Hoheitszeichens muss mindestens 15 cm hoch sein und sich von der Grundfarbe des Luftfahrzeugs abheben. Sollte dies nicht gegeben sein, so ist das Wappen mit einer Umrandung in weisser oder schwarzer Farbe zu versehen. Gemäss „Verordnung des BAZL über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge“ sind verschiedene Anordnungen der Hoheitszeichen möglich; der Trend liegt aber klar in der Verwendung des kleinstmöglichen Hoheitszeichen.
Motorflugzeuge HB-KFT
Die Kennung für Motorflugzeuge besteht aus 5 Buchstaben. Die ersten beiden Buchstaben «HB» stehen für die Schweiz. Der dritte Buchstabe nach dem Bindestrich gibt die jeweilige Kategorie (gem. unten aufgeführter Tabelle) an.
Die letzten zwei Buchstaben werden zur genauen Identifizierung des Flugzeuges verwendet.
HB-A zweimotorige Turboprops von 5,7 bis 15 Tonnen
HB-B, HB-Q Gas- und Heissluftballone
HB-C, HB-T einmotorige Cessna unter 5,7 Tonnen
HB-D andere einmotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen
HB-E auf Antrag für Beech und Robin
HB-G zweimotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen
HB-H einmotorige Flugzeuge aus schweizer Produktion unter 5,7 Tonnen
HB-I, HB-J Flugzeuge über 15 Tonnen
HB-K einmotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen
HB-L zweimotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen
HB-M Kunstflugzeuge
HB-O auf Antrag für einmotorige Piper
HB-P, HB-N einmotorige Piper unter 5,7 Tonnen
HB-R Oldtimer und spezielle Flugzeuge
HB-S einmotorige Zweiplätzer unter 5,7 Tonnen
HB-U einmotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen aus deutscher-, italienischer- oder Ostblockproduktion
HB-V Business-Jet unter 15 Tonnen
HB-W Ultraleichtflugzeuge
HB-X, HB-Z Hubschrauber
HB-Y Experimentalflugzeuge
Segelflugzeuge HB-1721
Die Kennung für Segelflugzeuge, Motorsegler und Ultraleicht-Motorsegler besteht aus 2 Buchstaben und 4 Ziffern. Die ersten beiden Buchstaben «HB» stehen für die Schweiz. Die 4 Ziffern nach dem Bindestrich werden fortlaufend (gem. unten aufgeführter Tabelle) vergeben.
0001 - 1999 Segelflugzeuge
2000 - 2999 Motorsegler
3000 - 5499 Segelflugzeuge
5500 - Ultraleicht-Motorsegler
Kennung Deutschland
Motorflugzeuge D-EFTC
Die Kennung für Motorflugzeuge besteht aus 5 Buchstaben. Der erste Buchstabe «D» steht für Deutschland. Der zweite Buchstabe nach dem Bindestrich gibt die jeweilige Kategorie (gem. unten aufgeführter Tabelle) an. Die letzten drei Buchstaben werden zur genauen Identifizierung des Flugzeuges verwendet.
D-A Flugzeuge über 20 Tonnen
D-B Flugzeuge 14 - 20 Tonnen
D-C Flugzeuge 5.7 - 14 Tonnen
D-E einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen
D-F einmotorige Flugzeuge 2 - 5.7 Tonnen
D-G mehrmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen
D-H Hubschrauber
D-I mehrmotorige Flugzeuge 2 - 5.7 Tonnen
D-K Motorsegler
D-L Luftschiffe
D-M Ultraleichtflugzeuge
D-N Hängegleiter
D-O Gas- und Heissluftballone / Luftschiffe
Segelflugzeuge D-1721
Die Kennung für Segelflugzeuge besteht aus 1 Buchstabe und 4 Ziffern. Der erste Buchstabe «D» steht für Deutschland. Die 4 Ziffern nach dem Bindestrich werden fortlaufend (gem. unten aufgeführter Tabelle) vergeben.
0001 - 9999 Segelflugzeuge
Kennung Österreich
Motorflugzeuge OE-AFT
Die Kennung für Motorflugzeuge besteht aus 5 Buchstaben. Die ersten beiden Buchstaben «OE» stehen für Österreich. Der dritte Buchstabe nach dem Bindestrich gibt die jeweilige Kategorie (gem. unten aufgeführter Tabelle) an. Die letzten zwei Buchstaben werden zur genauen Identifizierung des Flugzeuges verwendet.
OE-A, OE-C einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen, 1 - 3 Sitzplätze
OE-B Luftfahrzeuge des Bundes
OE-D, OE-K einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen, mehr als 3 Sitzplätze
OE-E einmotorige Flugzeuge 2 - 5.7 Tonnen
OE-F mehrmotorige Flugzeuge bis 5.7 Tonnen
OE-G Flugzeuge 5.7 - 14 Tonnen
OE-H Flugzeuge 14 - 20 Tonnen
OE-I, OE-L Flugzeuge mehr als 20 Tonnen
OE-U Flugzeuge mit Zwischenbewilligungen
OE-V Flugzeuge mit Testregistrierungen
OE-X Hubschrauber
OE-Y Unbemannte Luftfahrzeuge
OE-Z, OE-R, OE-S Luftfahrzeuge leichter als Luft
Segelflugzeuge OE-1721
Die Kennung für Segelflugzeuge, motorisierte Hänge- und Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge, Motorsegler und Segelflugzeuge mit Hilfsmotor und Heimkehrhilfe besteht aus 2 Buchstaben und 4 Ziffern. Die ersten zwei Buchstaben «OE» stehen für Österreich. Die 4 Ziffern nach dem Bindestrich werden fortlaufend (gem. unten aufgeführter Tabelle) vergeben.
0001 - 0999 Segelflugzeuge
5001 - 5999 Segelflugzeuge
6001 - 6999 motorisierte Hänge- und Paragleiter
7001 - 7999 Ultraleichtflugzeuge (aerodynamisch gesteuert)
8001 - 8999 Ultraleichtflugzeuge (gewichtskraft-gesteuert)
9001 - 9999 Motorsegler und Segelflugzeuge mit Hilfsmotor und Heimkehrhilfe